Neue Entwürfe der ImmoWertV sowie der ImmoWertV-A am 01.02.2021 veröffentlicht
Am 01.02.2021 wurden die Entwürfe für die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung und der Immobilienwertermittlungsverordnung-Anwendungshinweise veröffentlicht.
Am 01.02.2021 wurden die Entwürfe für die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung und der Immobilienwertermittlungsverordnung-Anwendungshinweise veröffentlicht.
Die obersten Finanzbehörden der Länder und das BMF haben am 10.12.2020 ein Schreiben zu den Konsequenzen des Brexit veröffentlicht.
Am 12.11.2020 hat die BaFin einen Entwurf zur Novelle der InstitutsVergV veröffentlicht. Damit werden die vergütungsbezogenen Neuerungen der CRD V umgesetzt. Eine wesentliche Zielsetzung des EU-Gesetzgebers war die Stärkung der Proportionalität. Es sollten deutliche administrative Erleichterungen für kleine, nicht komplexe Institute geschaffen werden. Herausgekommen sind durchaus Erleichterungen für einzelne Institutsgruppen. Dem stehen jedoch umfangreiche neue Belastungen für den Rest der Branche gegenüber. Die einzelnen Institute haben angesichts der neuen Vorschriften genauestens zu prüfen, welche Änderungen sich für sie ergeben.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19.05.2010 soll nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19.06.2020 überarbeitet bzw. neu gefasst werden. Der ursprünglich vorgesehene Termin für das Inkrafttreten der geänderten bzw. neu gefassten Verordnung, d.h. der 01.01.2021 wird nach Mitteilung des Ministeriums auf das erste Halbjahr 2021 verschoben.
In Ergänzung zu seiner langjährigen praktischen Erfahrung als Wirtschaftsprüfer im Compliance Bereich hat Prof. Nann den Praxislehrgang zum Tax Compliance Officer (C.H. Beck) absolviert.
Europäischer Rat und Europaparlament haben am 18.06.2020 die sog. Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlicht. Die Taxonomie-Verordnung dient der Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit der Natur zu schaffen. So wird z.B. in Art. 5 der Taxonomie-Verordnung ausgeführt, dass der jeweilige ökologische Anteil einschließlich der Einzelheiten zu den Anteilen in der vorvertraglichen Information und regelmäßigen Berichten anzugeben ist. Die Erläuterung vorvertraglicher Informationen über Finanzprodukte wird wesentlich erweitert. Die Taxonomie-Verordnung tritt nach derzeitigem Stand [...]
Am 8. September 2020 äußerte sich die BaFin über ihrer Internetseite zur Aufstellung von Krypto-ATMs. Die Aufsichtsbehörde wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass das öffentliche Aufstellen von Automaten, an denen Kryptowährungen (zum Beispiel Bitcoin etc.) veräußert oder erworben werden können, den Eigenhandel oder gegebenenfalls auch das Finanzkommissionsgeschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG) darstellen können. Die BaFin wies weiter darauf hin, dass es sich sowohl beim Eigenhandel als auch beim Finanzkommissionsgeschäft um erlaubnispflichtige Tätigkeiten handele, die in Deutschland nur auf der Grundlage einer erteilten Erlaubnis erbracht werden dürften.
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat am 28.09.2020 ein Public Statement über die Anerkennung von verschiedenen britischen Clearinghäusern im Sinne EMIR veröffentlicht. Der Bankenfachausschuss des IDW hat sich mit möglichen Auswirkungen der ESMA-Verlautbarung in seiner Verlautbarung vom 29.01.2020 befasst. Nach Mitteilung des IDW vom 19.10.2020 ist diese Verlautbarung des IDW BFA weiterhin gültig. Der Sachverhalt ist zu beobachten.
Die EU-Kommission hat am 24.09.2020 einen Vorschlag zur Cyberresilienz im Finanzsektor (COM/2020/595 final) veröffentlicht. Dieser Vorschlag ist mit erheblichen bürokratischen und finanziellen Änderungen im Rahmen des Risikomanagements verbunden. Schon im BaFin Journal April 2019 (S. 26 ff.) wurde auf die Bestrebungen der EU-Kommission hingewiesen.
Die BaFin hat am 1. September 2020 Leitlinien zur Allgemeinverfügung vom 23. Juli 2019 bezüglich sogenannter Differenzgeschäfte (Contracts for Difference – CFD) veröffentlicht. Die Leitlinien sollen Anbietern von CFD als Handreichung dienen, um die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFD den Vorgaben der Allgemeinverfügung anzupassen und um Verstöße gegen diese zu vermeiden. Die Leitlinien sind auf der Seite der BaFin abrufbar.