Über Andreas Einig

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Prüfungspflicht für Finanzanlagenvermittler

Jeder Gewerbetreibende hat nach § 24 Abs. 1 FinVermV (Finanzanlagenvermittlungsverordnung) auf seine Kosten die Einhaltung der sich aus den §§ 12 bis 23 FinVermV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen. Der Prüfungsbericht ist der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Der Prüfungsbericht nach § 24 Absatz 1 FinVermV ist für das Kalenderjahr 2014 bis zum 31.12.2015 unaufgefordert und schriftlich einzureichen. Die Regelungen gelten grundsätzlich auch dann, wenn lediglich Beratungsleistungen erbracht wurden, unabhängig davon ob Umsatz erzielt wurde und ob es sich um Neu- [...]

Prüfungspflicht für Finanzanlagenvermittler2017-08-11T08:02:36+00:00

Zertifizierung

Herr Einig wurde am 17. Juli 2015 von der Industrie- und Handelskammer als "Compliance-Beauftragter" zertifiziert. Für das Erlangen des Zertifikats wurden insbesondere folgende Kenntnisse vorausgesetzt: Ziele von Compliance Folgen fehlender Compliance Compliance in Unternehmen verschiedener Geschäftsbereiche Compliance und Innenrevision Compliance als Wettbewerbsvorteil Einführung eines effizienten und nachhaltigen Compliance-Managementsystems Im Rahmen des erworbenen Zertifikats hat Herr Einig eine Ausarbeitung zum Thema Compliance gefertigt. Diese befasst sich mit der Anwendbarkeit von Vorschriften für Finanzdienstleistungsunternehmen in Industrieunternehmern. Der Aufsatz wird in Kürze veröffentlicht.

Zertifizierung2017-08-11T08:02:36+00:00

Veröffentlichung Schrift

Herr Andreas Einig, B.A. RSW Wirtschaftsprüfung hat unter der ISBN 978-3-8325-3838-5 im Jahr 2014 eine Schrift über das Thema "MaRisk bei Finanzdienstleistungsinstituten - Überblick über wesentliche Vorschriften und Hinweise zur Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer" verfasst. Die Schrift soll mit Stand November 2014 den Institutsvertretern, neben den für sie geltenden Normen, vor allem die Sichtweise des Wirtschaftsprüfers im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Anforderungen verdeutlichen. Dieses Verständnis der Interessenslagen der an der Prüfung Beteiligten erleichtert den Finanzdienstleistungsinstituten die Vorgehensweise der Dokumentation und die Erfassung der für die Prüfung und Aufsicht notwendigen Unterlagen, insbesondere unter dem Aspekt der laufenden Änderungen [...]

Veröffentlichung Schrift2017-08-11T08:01:47+00:00
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