Ab dem 03.01.2018 gilt das neue Wertpapierhandelsgesetz in Folge der Harmonisierung nach MiFID II. Damit sind wesentliche Änderungen hinsichtlich der Verhaltensregeln im Bereich Finanzdienstleistung verbunden. Das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat in 2018 in Folge dieser Gesetzesänderung die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 63 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp – BaFin Rundschreiben 5/2018) überarbeitet.

Die Änderungen resultieren insbesondere aus der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II), die im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) umgesetzt wurde, aus der neugefassten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV) und der Delegierten Verordnung zu den Organisationsanforderungen der MiFID II sowie aus den Vorgaben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA.

Zweck der MaComp ist die transparente Darstellung der Verwaltungspraxis der BaFin in Bezug auf die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten. Sie geben den beaufsichtigten Wertpapierdienstleistungsunternehmen Orientierung bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen.