Die Veröffentlichung der durch das BMWi geänderten Finanzanlagenvermittlungsverordnung erfolgte am 21.10.2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2019 I S. 1434). Damit wird die Finanzmarktrichtlinie 2014/65/EU (MiFID II) in deutsches Recht umgesetzt. Neben anderen Änderungen der FinVermV ist besonders die Übergangsfrist für das Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1.8.2020 wichtig, die die besonders betroffenen Gewerbetreibenden („Finanzanlagenvermittler“ und ergänzt: „Honorar-Finanzanlagenberater“) zu beachten haben.
Nach einem Referentenentwurf des BMF vom 17.12.2019 soll die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ab dem 01.01.2021 durch die BaFin erfolgen, statt wie bisher je nach Bundesland durch die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Industrie- und Handelskammern.