Seit dem 01.01.2020 gilt ein geändertes Geldwäschegesetz. Das Gesetz über das Aufspüten von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) wurde am 19.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es setzt die sog. Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht um. Wesentliche Änderungen betreffen sog. Kryptoverwahrer, die jetzt als Finanzdienstleistungsinstitute unter das Kreditwesengesetz fallen und damit erhöhten Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz unterliegen. Weitere Änderungen betreffen insbesondere Immobilienmakler und Güterhändler.