Der Deutsche Rechnungslegungs-Änderungs-Standard Nr. 10 ist am 20. Dezember 2019 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Die Änderungen betreffen hauptsächlich DRS 25 (Währungsumrechnung im Konzernabschluss) und stellen die Regelungen zu Inflationsbereinigung durch Indexierung klar. Daneben sind redaktionelle Änderungen in DRS 16, DRS 19 und DRS 23 erfolgt.