Die BaFin hat am 1. September 2020 Leitlinien zur Allgemeinverfügung vom 23. Juli 2019 bezüglich sogenannter Differenzgeschäfte (Contracts for Difference – CFD) veröffentlicht.

Die Leitlinien sollen Anbietern von CFD als Handreichung dienen, um die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFD den Vorgaben der Allgemeinverfügung anzupassen und um Verstöße gegen diese zu vermeiden. Die Leitlinien sind auf der Seite der BaFin abrufbar.