Die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19.05.2010 soll nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19.06.2020 überarbeitet bzw. neu gefasst werden. Der ursprünglich vorgesehene Termin für das Inkrafttreten der geänderten bzw. neu gefassten Verordnung, d.h. der 01.01.2021 wird nach Mitteilung des Ministeriums auf das erste Halbjahr 2021 verschoben.