Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 11.12.2018 mit Änderung vom 17.12.2018 Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 23. Juni 2017 (Geldwäschegesetz) veröffentlicht.
Diese ausführlichen Anwendungshinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen. Insbesondere werden Hinweise zu den Vorschriften über das Risikomanagement nach den §§ 4 ff. GwG gegeben. Die Risikoanalyse nach § 5 GwG und die Internen Sicherungsmaßnahmen nach §§ 6 ff. GwG sind Schwerpunkte der Erläuterungen zum Risikomanagement. Daneben sind weitere wesentliche Erläuterungen wie die Ausführungen zu Kundensorgfaltspflichten gem. §§ 10 ff. GwG und zu sonstigen Pflichten wie z.B. Aufzeichnungspflichten (§ 8 GwG) und Verdachtsmeldeverfahren (§ 43 GwG) enthalten.