Gesetzentwurf: Corona Maßnahmen, 6. Juni 2020
Um Familien, Unternehmen und Kommunen darin zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, hat sich der Koalitionsausschuss am 03.06.2020 auf die Eckpunkte für ein Konjunkturpaket verständigt. Zwischenzeitlich ist ein Gesetzesentwurf in Verbindung mit dem Konjunkturpaket veröffentlicht: „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“.
Wesentliche Maßnahmen sind auszugsweise u.a.
- Der Gesetzesentwurf sieht eine Anpassung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehungsfälle (§ 376 AO) von bisher 10 Jahren auf 25 Jahre sowie die Einführung eines neuen § 375a AO vor. In § 375a AO wird geregelt, dass in Fällen der Steuerhinterziehung Steueransprüche, die noch nicht erfüllt, jedoch schon verjährt sind, die Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach § 73 des Strafgesetzbuches angeordnet werden kann.
- Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird der Mehrwertsteuersatz für einen befristeten Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von bisher 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % gesenkt. Maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes wird voraussichtlich der Zeitpunkt der Leistungserbringung sein, jedoch gibt es hierzu noch keine weiteren Details von Seiten der Regierung.
- Gemäß Gesetzesentwurf wird die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer verschoben. ð des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats.
- Gemäß Vorschlag der Großen Koalition sollte der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 5,0 Mio. Euro (10,0 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) erhöht werden. Im Gesetzesentwurf ist derzeit ein erhöhter Verlustrücktrag nur für das Jahr 2020 vorgesehen.
- Als Investitionsanreiz wird die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Der Faktor beträgt 2,5 – maximal 25 %. Er gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, welche in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft werden. Der Vorschlag der Großen Koalition wurde unverändert übernommen.
Weitere Maßnahmen werden noch diskutiert.
Die aktuellen Entwicklungen sind zu verfolgen.