Der deutsche Steuergesetzgeber hatte beabsichtigt, ab dem 01.01.2020 weitgehende Änderungen im Außensteuergesetz zu veranlassen. Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 10. Dezember 2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) veröffentlicht. Der Entwurf sollte dann am 18.12.2019 in der letzten Kabinettssitzung 2019 verabschiedet werden, wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung der Kabinettssitzung genommen. Es wird aber damit gerechnet, dass das Gesetzgebungsverfahren zu Beginn des Jahres 2020 wiederaufgenommen wird. Änderungen ergeben sich u. a. hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung, des möglichen Aktivkatalogs, der Verschärfung der Escape-Klausel etc.

Aus diesem Grund ist zu empfehlen, die weitere Entwicklung zu beobachten.