Das IDW hat am 04.03.2020 einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum 31.12.2019 gegeben. Danach müssen Unternehmen und deren Abschlussprüfer feststellen, ob etwaige Auswirkungen des Coronavirus bereits in den (handelsrechtlichen) Abschlüssen zum 31.12.2019 zu beachten sind. Insbesondere die die Aspekte Wertaufhellung bzw. Wertbegründung, Nachtragsberichterstattung im Anhang und Konzernanhang, Tochterunternehmen im Konzernabschluss, Prognose- und Risikoberichterstattung im Lagebericht und Konzernlagebericht sowie Prüfungsprozesse und Kommunikation mit dem Abschlussprüfer. Daneben sind ggf. Auswirkungen auf den Going-Concern Grundsatz zu beachten.