Der Bankenfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 „Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten („Pauschalwertberichtigungen“)“ veröffentlicht.
Gegenstand der Stellungnahme sind Grundsätze und Einzelfragen zur Berechnung von Pauschalwertberichtigungen im Kreditgeschäft von Kreditinstituten. Eine freiwillige Anwendung der Stellungnahme durch Nicht-Kreditinstitute ist grundsätzlich zulässig.