Am 12.11.2020 hat die BaFin einen Entwurf zur Novelle der InstitutsVergV veröffentlicht. Damit werden die vergütungsbezogenen Neuerungen der CRD V umgesetzt. Eine wesentliche Zielsetzung des EU-Gesetzgebers war die Stärkung der Proportionalität. Es sollten deutliche administrative Erleichterungen für kleine, nicht komplexe Institute geschaffen werden. Herausgekommen sind durchaus Erleichterungen für einzelne Institutsgruppen. Dem stehen jedoch umfangreiche neue Belastungen für den Rest der Branche gegenüber. Die einzelnen Institute haben angesichts der neuen Vorschriften genauestens zu prüfen, welche Änderungen sich für sie ergeben.