Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat das Europäische Parlament mit Beschluss vom 17. April 2020 zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Markteinführung wichtiger Medizinprodukte den Geltungsbeginn der neuen Medizinprodukteverordnung (VO (EU) 2017/745 – Medical Device Regulation, „MDR“) um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben. Damit können Hersteller und Händler Medizinprodukte noch ein weiteres Jahr unter den bekannten Regeln der Richtlinie 93/42/EWG in den Verkehr bringen.

Die neuen Vorschriften bringen in den 123 Artikeln und 17 Anhängen nicht nur weitreichende Änderungen für Hersteller von Medizinprodukten aller Klassen mit sich, sondern normieren erstmals auch Pflichten für Händler.