Die BaFin hat am 18.05.2020 die Überarbeitung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz auf ihrer Homepage bekannt gegeben. Die neuen Hinweise beziehen sich auf das Geldwäschegesetz 2020 vom 19.12.2019.
Die BaFin hat am 18.05.2020 die Überarbeitung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz auf ihrer Homepage bekannt gegeben. Die neuen Hinweise beziehen sich auf das Geldwäschegesetz 2020 vom 19.12.2019.