Im August 2020 wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für den
“Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen”  vom 09.07.2020 veröffentlicht.

Die neue Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen verfolgen neben anderen Richtlinien das Ziel, risikoadäquate und passgenaue aufsichtsrechtliche Anforderungen an Wertpapierfirmen zu schaffen, die vom Geschäftsmodell und dem
Umfang der betriebenen Aktivitäten der einzelnen Wertpapierfirma abhängen. Dabei sind
Wertpapierfirmen Finanzunternehmen, die eine auf Finanzinstrumente bezogene
Finanzdienstleistung anbieten, aber anders als ein Kreditinstitut keine Einlagen oder – etwa
durch die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen – andere rückzahlbare Gelder des
Publikums annehmen. Der Entwurf wird im Wesentlichen damit begründet, dass die gegenwärtig geltenden Regelungen nicht speziell auf die unterschiedlichen Risikoprofile der Wertpapierfirmen ausgelegt sind und insbesondere die bestehenden Regulierungsstandards den Geschäftsmodellen kleiner und mittlerer Wertpapierfirmen nicht gerecht werden, die nur eine geringe Verflechtung mit anderen Marktteilnehmern aufweisen.

Die weitere Entwicklung ist zu beobachten. Der Referentenentwurf soll nach derzeitigem Stand im Juni 2021 umgesetzt werden.