Europäischer Rat und Europaparlament haben am 18.06.2020 die sog. Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlicht. Die Taxonomie-Verordnung dient der Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit der Natur zu schaffen.  So wird z.B. in Art. 5 der Taxonomie-Verordnung ausgeführt, dass der jeweilige ökologische Anteil einschließlich der Einzelheiten zu den Anteilen in der vorvertraglichen Information und regelmäßigen Berichten anzugeben ist.  Die Erläuterung vorvertraglicher Informationen über Finanzprodukte wird wesentlich erweitert. Die Taxonomie-Verordnung tritt nach derzeitigem Stand zum 01. Januar 2022 in Kraft. Die Entwicklung ist weiterhin zu beobachten.