Die HypZert GmbH hat den Hinweis veröffentlicht, dass vorübergehend beim Verzicht auf eine Vor-Ort-Besichtigung ggf. durch eine Videoübertragung u. U. bei der Beleihungswertermittlung auf Abschläge wegen fehlender Besichtigung verzichtet werden kann oder diese ggf. verringert werden können. Bezug ist eine Veröffentlichung der BaFin vom 26.03.2020 (Covid-19: Neue Entwicklungen und wichtige Informationen der BaFin). Die weiteren Veröffentlichungen der BaFin hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise sind zu beachten.